Klasse Mofa
 
Hier erfahren Sie alles über die "Klasse Mofa "
 
   
   
       
       
     
       
 
Mindestalter:
15 Jahre
 
 
Vorraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse Mofa setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
 
 

Fahrzeuge:

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

 

 
 
 
 
 
Befristung:
Die Klasse Mofa ist unbefristet gültig.
 
 
Einschluss:
Die Klasse Mofa schließt keine anderen Berechtigungen ein.
 
 
Sonstiges:
Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.
 
 
Überlandfahrten:
-
 
 
Autobahnfahrten:
-
 
 
Nachfahrten:
-
     
 
Prüfungsdauer:
-
 
       
       
     
Quelle: www.fahrtipps.de