Klasse Bf17
 
Hier erfahren Sie alles über die "Klasse Bf17 "
 
   
   
       
       
     
       
 
Mindestalter:
17 Jahre
 
 

Vorraussetzungen:




Der Erwerb der Klasse Bf17 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
 
 


Fahrzeuge:


Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

 
 
 
 
 
Befristung:
Die Klasse Bf17 ist unbefristet gültig.
 
 
Einschluss:
Klasse Bf17 schließt die Klassen M, L und S ein.
 
 
Sonstiges:

Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen Bf17 und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.
 
 
Überlandfahrten:
5
 
 
Autobahnfahrten:
4
 
 
Nachfahrten:
3
     
 
Prüfungsdauer:
45 min
 
       
       
     
Quelle: www.fahrtipps.de