Klasse A
 
Hier erfahren Sie alles über die "Klasse A"
 
   
   
       
       
     
       
 
Mindestalter:
18 Jahre
 
 
Vorraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
 
 

Fahrzeuge:


Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

 
 
 
 
 
Befristung:
Die Klasse A ist unbefristet gültig.
 
 
Einschluss:
Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
 
 
Sonstiges:
Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
 
 
Überlandfahrten:
5
 
 
Autobahnfahrten:
4
 
 
Nachfahrten:
3
     
 
Prüfungsdauer:
60 min
 
       
       
     
Quelle: www.fahrtipps.de